Mietrechtsreform: Anhörung am 14. Oktober angesetzt
Die Mietrechtsreform kommt am 14. Oktober in die öffentliche Anhörung. Beraten werden neue Regeln für Mietpreise, Möblierung und Kündigungsschutz.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat für den 14. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zur Mietrechtsreform angesetzt. Laut der am 8. Oktober veröffentlichten Ankündigung werden der Regierungsentwurf sowie mehrere Vorlagen von Grünen und Linken behandelt. Die zweistündige Sitzung beginnt um 16.30 Uhr. Damit stehen unterschiedliche Vorschläge zur Regulierung von Wohnungsvermietungen gemeinsam auf der Tagesordnung. Die Anhörung ist noch kein Gesetzesbeschluss.1
Regierungsentwurf zu Möblierung und Indexmieten
Bei möblierten Wohnungen sieht der Regierungsentwurf eine gesetzliche Bemessung des Zuschlags vor: Monatlich soll grundsätzlich höchstens ein Prozent des geschätzten Möbelzeitwerts bei Vertragsschluss als angemessen gelten. Bei vollständiger Ausstattung wird die Angemessenheit eines Zuschlags bis zu zehn Prozent der unmöblierten Miete vermutet. Vermieter sollen den Zuschlag vor Vertragsabschluss ungefragt offenlegen. Für die Vermietung wegen eines besonderen vorübergehenden Bedarfs ist grundsätzlich eine Grenze von sechs Monaten vorgesehen. Entsteht erst nach Mietbeginn ein längerer Bedarf, soll eine Verlängerung auf insgesamt acht Monate möglich sein. Dabei handelt es sich weiterhin um vorgeschlagene Regeln.2
Weitere Bestandteile betreffen bestehende Mietverhältnisse. Wie die Bundesregierung bereits im Bundesrat erläuterte, sollen bei Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten jährliche Indexsteigerungen oberhalb von drei Prozent nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Außerdem soll eine vollständige Nachzahlung innerhalb der Schonfrist einmalig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückständen abwenden können. Auf Vermieterseite ist eine Verdoppelung der Kostengrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen auf 20.000 Euro vorgesehen. Die Regierung verbindet damit nach ihrer Darstellung Schutz vor finanzieller Überforderung mit einer Erleichterung bei kleineren Modernisierungen. Die einzelnen Maßnahmen betreffen somit unterschiedliche Situationen während eines Mietverhältnisses.3
Linke fordert strengere Grenzen für Kurzzeitvermietung
Die Linke verlangt in ihrem ebenfalls zur Beratung vorgesehenen Antrag weitergehende Eingriffe. Neue Indexmietverträge sollen nicht mehr zulässig sein. Für vorübergehendes Wohnen fordert die Fraktion eine Höchstdauer von drei Monaten und die Anwendung der üblichen Mietpreisregeln. Aufeinanderfolgende befristete Verträge sollen diese Grenze nicht umgehen können. Bei möblierten Wohnungen sollen neben dem Zuschlag auch dessen Berechnung und die Nettokaltmiete getrennt dargestellt werden. Anders als die Bundesregierung will die Fraktion die Modernisierungskostengrenze im vereinfachten Verfahren bei 10.000 Euro belassen. Diese Forderungen sind als politische Alternativen vom Regierungsentwurf zu unterscheiden.4
Grüne wollen Eigenbedarfskündigungen einschränken
Ein gesonderter Gesetzentwurf der Grünen betrifft Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Danach soll der Wohnbedarf des Eigentümers oder bestimmter Angehöriger mindestens ein Jahr bestehen und nicht lediglich gelegentlich auftreten. In ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten ist nach einem Eigentumswechsel eine fünfjährige Sperre für Eigenbedarfskündigungen vorgesehen. Hinzu kommen Schutzfristen bei Auseinandersetzungen über Verstöße gegen die Mietpreisbremse. Die reguläre Ausgangsfrist für Eigenbedarfskündigungen soll in diesen Gebieten sechs Monate betragen. Die Fraktion begründet ihren Vorschlag damit, dass Mieter ihre Rechte zur Miethöhe ohne Angst vor einer anschließenden Kündigung durchsetzen können sollen.5
Die angekündigte Sitzung führt diese unterschiedlichen Regelungsansätze zusammen. Neben Wohnraummieten umfasst die Tagesordnung auch Vorlagen zum Gewerbemietrecht. Konkrete Ergebnisse der Anhörung liegen zum Berichtsstand vom 8. Oktober noch nicht vor.1
Dieser Beitrag wurde automatisch mit KI erstellt.
Quellen
- Anhörung zu Änderungen des Rechts der Wohn- und GeschäftsraummieteDeutscher Bundestag, 2026-10-08
- Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete, Drucksache 21/6807Deutscher Bundestag, 2026-07-01
- Plenarprotokoll der 1066. SitzungBundesrat, 2026-06-12
- Mietrechtsnovelle nachschärfen – Mieterinnen und Mieter wirklich schützen, Drucksache 21/6924Deutscher Bundestag, 2026-07-07
- Gesetzentwurf zur Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung, Drucksache 21/6915Deutscher Bundestag, 2026-07-07
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